Also, ich werkele gerade an meiner Hausarbeit herum. Das Problem ist, dass der Dozent diesmal ausdrücklich nach einem Anmerkungsaaperat verlangt hat. So was habe ich bisher nie gebraucht und weiss auch gar nicht so recht, wozu das gut sein soll. Bei einem Zitat wird die Quellenangabe immer mit in den Text geschrieben und wenn ich Anmerkungen dazu habe, gehören die auch in den Text. Mein Frage also: was kommt in einen Anmerkungsapperat und wird der hinterher bei der Länge der Hausarbeit von den Seitenzahlen her mitgezählt oder nicht? Die Hausarbeit soll 15 Seiten lang sein, von daher muss ich wissen, ob ich das Viech mitzählen muss .
Das ist ja eben meine Frage . Ich vermute mal, damit sind Fußnoten gemeint, die man aber nicht unter den Text, sondern gesammelt am Ende des ganzen Textes schreibt. Ich kenne das von aufwendigeren Shakespeare-Dramen. Da werden z.B. in einem Anhang Texterläuterungen zum Besten gegeben. Den Ausdruck "Anmerkungsapperat" habe ich aber auch noch nie gehört. Aber gehen wir mal davon aus, der Gute meint einen Anhang, in dem man Anmerkungen zum Text schreiben soll (was ich persönlich viel lieber in den Text mit einbezieh). Aber würdet Ihr so was bei den Seitenzahlen mitzählen oder nicht?
Laut Google wird auf dieser Seite der Begriff Anmerkungsapperat benutzt ... ich habe ihn aber (noch) nicht gefunden. Die Seite scheint mir aber auch sonst ganz nützlich zu sein.
Hm, ich denke eher, dass es nicht mitgezählt wird... Anmerkungen und Quellenangaben zählen meiner Meinung nach eher als eine Art Anhang, normalerweise wird für die Berechnung der Seitenzahlen ja nur der reine Textteil verwendet.
Also, nicht dass ich wirklich eine Ahnung davon hätte ... ich kann mich nur noch daran erinnern, dass wir das in der Facharbeit damals so machen sollten und ich eine Note heruntergesetzt wurde, weil ich das nicht hatte.
Das Zitate nicht mitgezählt werden, ist klar. Es geht um den Anhang . Ich gehe immer noch davon aus, dass es sich bei diesem Phänomen um Fußnoten im Anhang handelt. Also, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis werden sehr wohl mitgezählt. Jedenfalls habe ich es bisher immer so gemacht und so hat man uns das auch im Kurs: "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" beigebracht. Von Anmerkungsapperaten war da allerdings keine Rede.
Ich kann den Dozenten nicht mehr fragen, es sei denn, ich erwische ihn zufällig morgen in der Uni. Aber Montag muss ich die Arbeit abgeben und zwischen heute und Montag ist keine Sprechstunde mehr.
Mir ist jedoch die geistreiche Idee gekommen, den Anmerkungsapperat vielleicht mit auf die Seite des Literaturverzeichnisses zu setzen - obendrüber . In dem Fall wird es mitgezählt. [f1][ Editiert am: 11-09-2003 23:26 ][/f]
Hey ... das ist Ruhrpott ... die duerfen nur zwischen 11:59 und 12:00 Uhr an den Rechner ... oder ans Telefon ... und auch nur an den geraden Tagen, an den ungeraden ist Essen dran .
Zur Frage ... bei uns wurde das immer als Extra - Anhang gezaehlt.
Ich stelle mir das so vor wie z. B. in NaME die detaillierten Fussnoten etc. zu den einzelnen Textstellen. Nur dann sinnvoll, wenn die
- Erlaeuterung im Text diesen 'unlesbar' machen - es sehr weitgreifende Erlaeuterungen sind, die dann auch aus o. g. Grund nicht in eine normale Fussnote passen!