Gerade habe ich eine E-Mail bekommen, in der stand, dass ein Schüler sich zwei DVD aus Australien bestellt hat (es war "The Ring" der zu dem Zeitpunkt bei uns aber noch nicht käuflich zu erwerben war). Der Kumpel von dem Schüler wollte seine DVD schließlich nicht mehr, also hat der 19jährige, der die Scheiben nun gekauft hat, versucht die überflüssige DVD bei ebay loszuwerden. Schließlich fand er auch einen Käufer. Der Verkaufspreis war 24 €.
Kurze Zeit später erreichte ihn allerdings der Brief eines Anwalts: Er solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und dürfte in Zukunft keine Original.DVDs mehr bei ebay verkaufen. DENN Parellelimporte sind nur statthaft, solange sie für den privaten Bereich gelten. Bei ebay wurde die DVD einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und somit "gewerblich" verkauft.
Jedenfalls habe ich das so der E-Mail entnommen. Nun muss der arme Tropf die Anwaltskosten in Höhe von 400 Euro tragen.
[f1][ Editiert von Anessa am: 13.10.2003 23:53 ][/f]
Bloss nix unterschreiben. Zur Not ... gib es einem Kommilitonen aus dem Jura Bereich mit, der soll das in einer Ü-Gruppe lösen lassen (ist immer nett).
Breite Oeffentlichkeit ungleich gewerblich, dass hat nix damit zu tun.
Muesste man mal im Gesetzestext checken was da genau steht und ob beim einmaligen Gebrauch von NICHT Vollkaufleuten ohne Vorsatz ueberhaupt strafbar ist.
Was das Anwaltskind da macht, waere dann sein Spass.
Gewerblicher Vertrieb kann wie der Name ja schon vermutet nur im Gewerbe stattfinden, wenn man kein solchiges Besitzt.. nunja kann man auch nichts gewerblich Verkaufen. Was bei Ebay gehandelt wird sind bestenfalls Privat Verkäufe. Wie man das jetzt als breite Veröffentlichung bezeichnen kann ist mir ein Rätzel....
Naja ... man kann schon jemanden nachweisen gewerblich zu handeln.
Z. B. er verkauft (und kauft) einige tausend Artikel bei e-bay, er macht Werbung etc.!
Das geht im I-Net was offensiver als auf dem Troedelmarkt.
Aber WER beauftragt den Typen (der Staat wird bei sowas ja kaum 'von sich aus' aktiv werden). Je nachdem wer dahintersteht (wenn ueberhaupt jemand ... klingt eher nach Anwalt oder wer auch immer auf Abzocke, d. h. der sucht sich Leute, die was problematische Angebote bei e-bay raussuchen) ... nur das ein Anwalt ueber die Rechtsvorschriften wacht ... dafuer gibt es kein Geld (tut ja so, als ob er eine Bussgeldstelle waere).
Kann sich aendern, wenn er tatsaechlich im Mandantenauftrag handelt ... deswegen die Frage mit der UNI und der Ü-Gruppe. Er kann auch die Leute bei e-bay direkt mal anfragen oder die einschlaegigen Compterzeitschriften ... nur nicht zahlen, ohne Klaerung (die sollte er aber was zuegig einholen).
ZitatGepostet von Izumi Gewerblicher Vertrieb kann wie der Name ja schon vermutet nur im Gewerbe stattfinden, wenn man kein solchiges Besitzt.. nunja kann man auch nichts gewerblich Verkaufen. Was bei Ebay gehandelt wird sind bestenfalls Privat Verkäufe. Wie man das jetzt als breite Veröffentlichung bezeichnen kann ist mir ein Rätzel....
gewerbliche Tätigkeiten sind nicht abhängig von der Anmeldung eines Gewerbes !!! Sie hängen in erster Linie von der Erkennbarkeit einer gewissen Gewinnerzielungsabsicht ab. Nachhaltigkeit der Tätigkeit sollte auch herauskristallisiert werden können (Nachhaltigkeit = mehrmaliges Tätigsein) und eine gewisse Höhe des voraussichtlich zu erzielenden Gewinnes. Hat derjenige dann nicht baldmöglichst sein Gewerbe angemeldet, kann er u.U. als sogenannter "Schwarzarbeiter" von der Ordnungsbehörde oder sogar von der Juristischen Fakultät zur Rechenschaft gezogen werden. Alles in Allem würde ich sagen, schön doof von demjenigen, der sich das von so einem Anwalt einfach einreden lässt. (Merke: Sobald Anwälte keine "paragraphierte" -und damit nachlesbare- Gesetzlichkeit aufführen, kann man getrost davon ausgehen, dass sie nicht recht haben ...)
Ich hab in letzter Zeit oft gelesen, dass anwälte sich über die Abmahn-Schiene ein nettes zubrot verdienen. Ich würde da auch erst mal prüfen bevor ich was zahle.
Mir ist auch mal ne eMail ins Haus gekommen, weil ich (unwissentlich) einen geschützten (Firmen)Namen verwendet hab. Selbige kam direkt von der Firma und war recht freundlich formuliert. Sicherlich hätten die irgendwann auch mal Ärger gemacht aber da ich Ihrer Aufforderung folge geleistet hab hat denen das gereicht.
Also, ich persönlich kenne den Typ nicht, der jetzt den ganzen Ärger am Hals hat. Finde ich nur bedenklich, da ich auch mal ab und zu bei ebay kaufe oder verkaufe und da nicht unbedingt eine böse Überraschung erleben will.
Kann sein, dass der Anwalt direkt von Universal beauftragt wurde, mal öfter bei ebay den Kopf reinzustrecken und solche Leute zu suchen, die (angeblich) irgendwelche Rechte verletzen.
@ Aditú: Was war denn mit Naddel? Habe ich mal wieder nicht mitbekommen .
[f1][ Editiert von Anessa am: 14.10.2003 14:32 ][/f]
Das ist die Milch von der Firma "Müller" und da steckt unser Dieter B. mit drinn (zumindest in der aktuellen Werbekampa..., -kampu... na eben in der aktuellen Werbeaktion.) Der hat in seinem Spruch in der Werbung und auf den Deckeln die "Anstecknaddel" geprägt, die man bekommt, wenn man 'ne bestimmte Anzahl von solchen Deckeln einschickt... Naddelchen konnte sich wohl irgendwie nicht auf dem gerichtlichen Wege wehren, denn der Spruch steht heute noch auf den Deckeln. Kann durchaus sein, sie hätte den "Naddel"-Begriff schützen müssen.(Aber wer seine Brust wiegen lässt in der Öffentlichkeit, der kann auch schon mal sowas vergessen...:rofl
Der Didder, der macht doch die voll geile Müller Milch WErbung, nich und da verlost er doch so eine supercoole Ansteck-Naddel und da hat die Naddel, äh Nadja gegen geklagt, weil das Naddel ihre 'Erfindung' ist und den Namen hat sie schützen lassen. Leider nur für Schmuck und Pelz und so ein Kram, nich und nicht für supergeniale Milch-Produkte, also darf der geile Didder weiter seine oberkrasse Werbung machen und die Dumpfkuh Naddel schaut aus der Röhre.
Na ja, nicht ganz Diddermässig getroffen, aber ähnlich.
Ja, ihr habt´s erkannt: Juristen sind diabolische Kreaturen, die Vampiren gleich ahnungslose Menschen aussaugen... Aber: Im Gegensatz zu Dalus Meinung hat ein Jurist auch ohne Angaben von gesetzesparagraphen Recht. Ein Jurist hat immer Recht!
Zum Thema "Naddel gegen Dieter und Müllermilch" schreibt unser Dekan gerade eine Abhandlung...
ZitatGepostet von Arakano Aber: Im Gegensatz zu Dalus Meinung hat ein Jurist auch ohne Angaben von gesetzesparagraphen Recht. Ein Jurist hat immer Recht!
Dieses Semester habe ich eine Vorlesung Arbeitsrecht und nach den ersten Vorlesungen muß ich sagen: Ein Jurist kann immer recht bekommen, wenn er nur den passenden Paragraohen findet (und vor dem richtigen Gericht steht).