Jessica (6 Jahre) ist im Juni diesen Jahres von einem vorbestraften Täter der auf Bewährung war, missbraucht & getötet worden. In seiner Vorstrafenliste war bereits "Vergewaltigung" und Missbrauch an Schutzbefohlenen. Die Täter bekommen oftmals Urteile die ein schlechter Witz sind. Oder bekommen nichts- weil es als verjährt gilt. usw. Es ist einfach oftmals einfach nicht zu glauben-zum Himmel schreiend-ungerecht. Die Lobby scheint für die Täter immer noch höher zu sein, als für die Opfer. Wir sammeln z.Z. gerade Unterschriften -für ein schärferes Strafgesetzt.- Bitte schaut euch die website an- von der Mutter der Jessica. (ist aber traurig-) aber auch Informativ. Diese Unterschriften gehen auch online. Und wer mehr wissen oder helfen möchte- schaut gerne dort im Forum vorbei.
es geschieht so oft- und nahezu überall. Wir müssen da sensibel genug sein- und mit offenem Augen & Herzen durch die /unsere Welt gehen. Achso natürlich sollte man sich immer sicher sein, denn es wäre auch niemanden der Missbrauch mit dem Missbrauch zu wünschen! (Also versteht mich bitte nicht falsch)
Und das Kinofilme saugen härter bestraft wird- als Kinderpornos- ist ja wohl mal wieder einer von den schlechten Witzen. Nur erstaunen tut mich das mittlerweile nicht mehr- es ist einfach nur armselig-& traurig- und gewiss nicht gerecht. Einfach irgendwie typisch- und das kann doch SO nicht bleiben???
((Und meine Hausjuristin erzählt mir gerade viel Krams in meine Ohren, demnach ist das Strafgesetz nicht das Problem, daher ist die Forderung hier... naja... MOOOORTAAAL KOOOMBAAAT!)
Kann mich Chedala eigentlich nur anschließen. Die Strafgesetze sind IMO nicht das Problem.
Härtere Strafen schrecken mehr ab? Achja? Wie hoch ist denn der Strafrahmen für einen sexuellen Missbrauch? Wissen die wenigsten auswendig, oder? Denkt ihr echt, das liest ein Triebtäter vorher nach und denkt dann: "Oh, lieber nicht?"
Wenn das Ziel dieser Aktion dagegen nicht Abschreckung, sondern lediglich das Wegsperren der Täter, möglichst lebenslang, erreichen soll, kann ich nur sagen: Das ist eine absurde Forderung, die gegen unsere Verfassung verstößt und daher nicht umsetzbar ist. Hauptziel jeder Strafe ist die Resozialisierung des Täters. Mag sein, daß das nicht jedem passt, und ich kann solche Reaktionen angesichts solch furchtbarer Ereignisse durchaus verstehen.
Allerdings ist unsere Verfassung nicht etwas, was man je nach Wunsch beachten oder ignorieren kann. Ich fürchte, damit musst du dich abfinden.
Fazit: Ich unterstütze leider keine sinnlosen Aktionen.
Nein, aber es geht um Gerechtigkeit. Es kann einfach nicht angehen, dass dem Opfer das ganze Leben durch einen sexuellen Übergriff verpfuscht wird (z.B. einem Kind, dass vergewaltigt worden ist) und der Täter nur drei Jahre absitzt, davon dann noch ein Jahr auf Bewährung. Ist alles schon vorgekommen. Zum Vergleich: Steuerhinterziehung wird viel härter bestraft. Der Grund? Na, da geht es eben ums Geld und das ist wichtig. Das andere ist bedauerlich... aber naja... manche haben eben Pech. So empfinde ich z.B. manchmal die Rechtssprechung und für mich ist das dann schon blanker Hohn. Insofern finde ich die Strafen für sexuelle Triebtäter geradezu lächerlich gering.
Gerechtigkeit, oder Rache, oder wie man es auch nennt, ist, auch wenn euch dies als empörend vorkommt, Nebensache ín unserem Strafsystem. Es geht primär um die Resozialisierung des Täters, und auf diesem Wege auch um Prävention.
Und ich wage doch arg zu bezweifeln, daß jemand für eine Vergewaltigung eines Kindes nur drei Jahre kriegt. Ich höre häufig, "dass das alles schon dagewesen ist", aber Beispiele habe ich noch keine gehört. Bis ich eines höre bin ich da skeptisch.
Nebenbei, entweder die ganze Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt, oder gar nichts. Gibt keine Mischstrafen. Und ab einem Jahr Haft gibt es AFAIK auch keine Bewährungsstrafen mehr (aber nagel mich nicht drauf fest, Thema Strafzumessung fängt bei uns gerade erst an).
(Grundsätzlich gibt es bei einer Haftstrafe von über einem Jahr keine Bewährung mehr, bei Vorliegen besonderer Gründe kann aber eine Strafe von bis zu zwei Jahren ausnahmsweise noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Und eine anfängliche Teilaussetzung zur Bewährung gibt es zwar nicht, aber es kann durchaus nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.)
Der Punkt ist aber, dass die Forderung nach einem strengeren Straf*gesetz* völlig falsch ist. Das Gesetz sieht für Vergewaltigung bereits eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, bei bloßem Mitführen einer Waffe (oder etwas ähnlichem) oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung drei Jahre, bei Verwendung einer Waffe, Todesgefahr oder schwerer Körperverletzung fünf Jahre. Ich finde das als Mindeststrafen nun schon für sich genommen nicht wenig (zum Vergleich, bei einem minder schweren Fall des Totschlags kann man mit einem Jahr auf Bewährung davonkommen!), darüber hinaus kann genauso gut eine wesentlich höhere Strafe verhängt werden.
Das Ganze ist also definitiv kein Problem des Straf*gesetzes*, sondern höchstens ein in der Praxis auftretendes Problem der Setzung des Straf*maßes* durch die Richter. Und auch hier halte ich es für sehr bedenklich, langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafen zu fordern. Gerade bei Vergewaltigung liegt die Missbrauchsrate sehr hoch - Frauen, die verlassen, betrogen oder zurückgewiesen wurden, behaupten nicht selten aus Rache, sie seien vergewaltigt worden. Teilweise noch problematischer sieht es bei kleinen Kindern aus - sobald der leiseste Verdacht des Missbrauchs geäußert wird, folgt in der Regel die Untersuchung und Befragung durch Psychologen, und nicht selten bestätigen kleine Kinder einfach alles, was ihnen irgendwie in den Mund gelegt wird, oder behaupten falsche Tatsachen, weil sie merken, dass sie dann Beachtung finden und plötzlich wichtig sind. Es ist völlig klar, dass das nicht dazu führen darf, dass echte Straftäter zu milde bestraft werden, aber es muss eben auch die Gefahr gesehen werden, dass jemand zu Unrecht verurteilt wird. Wer will da die Entscheidung treffen, jemanden jahrelang ins Gefängnis zu stecken, der vielleicht unschuldig ist? Darüber hinaus gibt es auch durchaus minderschwere Fälle der Vergewaltigung, bei denen etwa die Frau nicht klar zu erkennen gibt, dass sie nicht will - für solche Fälle muss die Möglichkeit bewahrt bleiben, geringere Strafen auszusetzen, und da zwei Jahre schon die Mindeststrafe ist, finde ich definitiv nicht, dass man den Mindeststrafrahmen noch heraufsetzen sollte.
Geschehnisse wie bei Jessica (es gibt ja noch mehr Beispiele) sind schrecklich, aber das darf dennoch nicht dazu führen, dass alle Straftäter ausnahmslos zehn Jahre oder mehr hinter Gitter wandern. Die Möglichkeit, besonders gefährliche Straftäter lebenslang im Gefängnis bzw. in Sicherungsverwahrung zu halten, gibt es schließlich, aber nicht jeder, der einmal ein Kind angefasst hat, kann ein Leben lang einfach so weggesperrt werden.
ZitatGepostet von Yavanna (Grundsätzlich gibt es bei einer Haftstrafe von über einem Jahr keine Bewährung mehr, bei Vorliegen besonderer Gründe kann aber eine Strafe von bis zu zwei Jahren ausnahmsweise noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Und eine anfängliche Teilaussetzung zur Bewährung gibt es zwar nicht, aber es kann durchaus nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.)
Der Punkt ist aber, dass die Forderung nach einem strengeren Straf*gesetz* völlig falsch ist. Das Gesetz sieht für Vergewaltigung bereits eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, bei bloßem Mitführen einer Waffe (oder etwas ähnlichem) oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung drei Jahre, bei Verwendung einer Waffe, Todesgefahr oder schwerer Körperverletzung fünf Jahre. Ich finde das als Mindeststrafen nun schon für sich genommen nicht wenig (zum Vergleich, bei einem minder schweren Fall des Totschlags kann man mit einem Jahr auf Bewährung davonkommen!), darüber hinaus kann genauso gut eine wesentlich höhere Strafe verhängt werden.
Das Ganze ist also definitiv kein Problem des Straf*gesetzes*, sondern höchstens ein in der Praxis auftretendes Problem der Setzung des Straf*maßes* durch die Richter. Und auch hier halte ich es für sehr bedenklich, langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafen zu fordern. Gerade bei Vergewaltigung liegt die Missbrauchsrate sehr hoch - Frauen, die verlassen, betrogen oder zurückgewiesen wurden, behaupten nicht selten aus Rache, sie seien vergewaltigt worden. Teilweise noch problematischer sieht es bei kleinen Kindern aus - sobald der leiseste Verdacht des Missbrauchs geäußert wird, folgt in der Regel die Untersuchung und Befragung durch Psychologen, und nicht selten bestätigen kleine Kinder einfach alles, was ihnen irgendwie in den Mund gelegt wird, oder behaupten falsche Tatsachen, weil sie merken, dass sie dann Beachtung finden und plötzlich wichtig sind. Es ist völlig klar, dass das nicht dazu führen darf, dass echte Straftäter zu milde bestraft werden, aber es muss eben auch die Gefahr gesehen werden, dass jemand zu Unrecht verurteilt wird. Wer will da die Entscheidung treffen, jemanden jahrelang ins Gefängnis zu stecken, der vielleicht unschuldig ist? Darüber hinaus gibt es auch durchaus minderschwere Fälle der Vergewaltigung, bei denen etwa die Frau nicht klar zu erkennen gibt, dass sie nicht will - für solche Fälle muss die Möglichkeit bewahrt bleiben, geringere Strafen auszusetzen, und da zwei Jahre schon die Mindeststrafe ist, finde ich definitiv nicht, dass man den Mindeststrafrahmen noch heraufsetzen sollte.
Nun, vielleicht nicht lebenslange Haftstrafen, aber eine Mindeststrafe von zwei Jahren finde ich doch recht niedrig. Man darf nicht vergessen, dass eine Vergewaltigung ein Akt höchster Brutalität ist, der oft nicht nur mit sexueller, sondern auch mit körperlicher Gewalt einhergeht (damit meine ich, dass auf die Opfer so lange eingeprügelt wird, bis sie sich nicht mehr wehren können oder dass sie mit aller Gewalt festgehalten werden, wenn es sich um mehrere Täter handelt, so dass dann jeder mal...).
Es natürlich eine Katastrophe, wenn das Rechtsystem aus egoistischen Rachegfühlen heraus missbraucht wird durch falsche Aussagen. Das will ich nicht herunterspielen. Ich denke aber, dass es in diesem Fall Sache der Polizei ist, eindeutige Beweise zu erbringen, denn es ist ja jeder unschuldig, solange nicht seine Schuld bewiesen ist. In der Praxis hinkt das vermutlich, weil Menschen Fehler machen und unser Rechtssystem nicht perfekt ist. Vermutlich gibt es Unschuldige, die im Knast sitzen (obwohl ich glaube, dass es eine starke Minderheit ist. Deswegen bin ich auch gegen die Todesstrafe). Aber das Problem haben die Richter ja jetzt auch. Sie müssen auch im Moment entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht und wer die Entscheidung, jemanden dann auch tatsächlich ins Gefängnis zu stecken, nicht treffen kann, hat seinen Beruf verfehlt. Und falls erst mal eine falsche Anschuldigung einer Vergewaltigung aufgekommen ist, ist das Leben eh ruiniert - Job weg, Frau weg (wen man Pech hat). Man kann mit so was jemandem soviel Schaden zufügen, da geht es auch gar nicht immer um eine Gefängnisstrafe. Ich sehe da nur eine Diskrepanz, in unseren Strafsystem (oder auch darin, wie die Strafen verhangen werden). Wenn man das Unglück und Leiden der Opfer mit der Bestrafung des Täters vergleicht, wird das nun mal nicht aufgewogen.
Bei einer Vergewaltigung unter Anwendung solcher körperlicher Gewalt, wie du sie eben beschrieben hast, ist die Mindeststrafe ja auch nicht zwei Jahre, sondern wie ich eben geschrieben habe, fünf Jahre. Das finde ich dann schon durchaus angemessen, wie gesagt, bei einem minder schweren Fall des Totschlags (bei dem das Opfer nicht nur psychisch oder physisch verletzt ist, sondern *tot*!) kann der Täter mit einem Jahr davonkommen.
Ansonsten... natürlich passieren immer wieder schwerwiegende Fehler in der Strafzumessung oder der Entscheidung, jemanden wieder aus dem Gefängnis zu entlassen (es ist für den Psychologen, der darüber ein Gutachten erstellen soll, mit Sicherheit eine extrem schwierige Entscheidung), aber es handelt sich hierbei um ein menschliches System, und Menschen machen nun mal Fehler, und ich denke, es gibt keine Möglichkeit, das vollständig zu verhindern. Eine Hebung des Mindeststrafrahmens halte ich daher für verfehlt, weil das die Wurzel des Problems nicht einmal ansatzweise treffen würde.
Ich danke Yavanna für ihre Klarstellung und kann ihr im übrigen nur zustimmen.
Zu beachten ist auch, daß eben solche Fälle, wo der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" Geltung findet häufig Gegenstand solch öffentlicher Empörung sind.
Und letztendlich bedeutet 5 Jahre Mindestmaß eigentlich, daß die tatsächlichen Strafen im üblichen wesentlich höher liegen, um mehrere Jahre zumindest.
Besonders regen mich jene Politiker auf, die mit Forderungen nach strengeren Gesetzen und einer härteren Justiz stimmen fangen wollen. Wie bereits von Yavanna dargelegt sind härtere Gesetze nicht unbedingt nötig, und oftmals auch dogmatisch nicht machbar (Mord ist nun mal das einzige Verbrechen, was IMMER mit Lebenslänglich bestraft wird. Andere Taten dem anzugleichen wäre meiner Meinung nach unzulässig). Noch schlimmer das Versprechen einer strengeren Rechtssprechung: Unsere Rechtssprechung bildet eine der drei staatlichen Gewalten und ist unabhängig. Diese Unabhängigkeit beeinträchtigen zu wollen ist ein Verstoß gegen die elemtarsten Grundsätze unserer Verfassung.
Aber ich schweife ab. Noch eine letzte Bemerkung zum Thema: Anessa, es geht ja der Rechtssprechung eben nicht ums "Aufwiegen" von (opfer)Leid und Strafe. Sonst hätten wir eine Todesstrafe, denke ich, oder müssten sie haben, denn was sonst entspricht einer Tötung? Und dann, um die Angelegenheit noch etwas weiter zu spinnen, stellt sich wiederum die Frage, ob für einige Täter ein Jahr Gefängnis nicht schlimmer ist als für andere, und insofern die Strafen nach dem jeweiligen persönlichen Effekt für den Täter abgemessen werden müssten. Spätestens hier wird ein nach absoluter ausgleichender Gerechtigkeit suchender Ansatz absurd.
Das sehe ich dennoch anders. Todesstrafe darf es auf keinen Fall geben, da die Gefahr eines Justizfehlers einfach zu groß ist. Und wenn erst ein Unschuldiger getötet wurde... kann man es eben nicht mehr rückgängig machen. Ich halte es aber für äußert fragwürdig, Gefängnisstrafen alleine als Resozialisierung anzusehen. Natürlich geht es auch um Gerechtigkeit dabei. Weil es ganz einfach ungerecht *wäre*, falls man krumme Dinge drehen könnte und dabei mit ein paar Sozialstunden wegkommt, je nach Schwere des Verbrechens. Deswegen muss die Strafe dem Verbrechen schon angemessen sein, weil alles andere eben einfach ungerecht ist. Von daher steht natürlich auch eine Entschädigung der Opfer im Vordergrund. Sonst würden wir keine Gefängnisse brauchen, denn Resozialisierungsmaßnahmen gibt es sicher bessere als die Gefängnisse (ich habe mal eine Frau kennengelernt, die als Aufseherin im Frauengefängnis gearbeitet hat und ihrer Beschreibung nach ist das wirklich kein schöner Job. Ob sich die Insassinnen während ihres Aufenthalts wirklich bessern, weil sie da drin wieder gesellschaftsfähig gemacht werden, bezweifle ich).
Was Deinen Ansatz angeht, wie eine Gefängnisstrafe für jeden einzelnen empfunden wird, nun, das kann man natürlich nicht messen. Wie denn? Und es wäre schließlich auch wieder ungerecht, wenn einige Leute eine Extrawurst bekommen würden, nach dem Motto der Täter XY hat nicht wirklich gewusst, was er da getan hat, er ist so sensibel, ich möchte nur eine Bewährungsstrafe, während der Täter Grobklotz hart im Nehmen ist und für zwei Jahre in den Knast wandert. Das kann es ja nicht sein. Gleiches Recht für alle. Aber wenn es für einige Leute wirklich, wirklich schlimm ist und sie nie wieder ins Kittchen wollen, dann hat die Strafe doch auch ihren Zweck erfüllt, oder nicht? Ich denke schon, dass die Höhe der Strafe dabei auch ausschlagggebend ist. Wenn ich fünf Jahre im Gefängnis war und es wirklich gehasst habe, überlege ich es mir vielleicht zwei Mal, ob ich noch mal Lust auf weitere fünf Jahre habe.
Bei einer Vergewaltigung gibt es meist immer einen Vorsatz (*ja, ich will díese Frau/diesen Jungen/dieses Kind verletzen, damit ich mich wie Gott fühle und einen sexuellen Kick dadurch bekomme*). Bei einem minder schweren Fall des Totschlags gehe ich davon aus, dass keine Absicht dahinter stand oder andere Faktoren noch mit einwirkten (wenn jemand z.B. total betrunken ist, eine Schlägerei anfängt und jemand anderem mit der Bierflasche so übel auf den Kopf schlägt, dass der andere an den Folgen stirbt. Hier war bestimmt nicht gewollt, dass der andere so schwer verletzt wird. Bei einer Vergewaltigung ist das meistens anders, es sei dann, die Opfer sind noch sehr jung und lassen sich einschüchtern oder befinden sich in finanzieller Abhängigkeit und halten deshalb den Mund, wenn der Täter z.B. der Vater ist).
Im ersten Fall finde ich es gerechtfertigt, die Mindeststrafe zu erhöhen, weil es einfach ein Akt unglaublicher Brutalität ist, während es sich im zweiten Fall um die Ausnutzung und den Missbrauch Schutzbefohlener handelt, was nicht minder schlimm ist. Wenn man nun in Relation setzt, dass die Opfer ihr ganzes Leben lang nie wieder richtig froh werden, je nach Häufigkeit des Missbrauches, finde ich es schon merkwürdig, wenn der Täter vielleicht mit zwei Jahren davon kommt, weil man vielleicht nicht jeden Übergriff nachweisen kann oder weil Wort gegen Wort steht.
Damit meine ich nicht, dass man im Zweifel nicht für den Angeklagten sein sollte. Aber sofern sein Schuld bewiesen ist, finde ich eine Mindeststrafe von fünf Jahren durchaus angemessen. Ich denke schon, dass es abschreckt. So mancher Daddy überlegt es sich dann vielleicht ein zweites Mal, bevor er seine Tochter anrührt, wenn er weiß, dass ihm fünf Jahre sicher blühen, falls die Sache auffliegt. Und mancher Mann, der über Prostituierte herfällt, hat vielleicht auch mehr Hemmungen.
Das, was du oben meintest, wäre fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Ein minder schwerer Fall des Totschlags sind solche Fälle, in denen der Täter vom Opfer in besonderer Weise provoziert wurde und er es daraufhin getötet hat, also Affekttaten, bei denen im Moment der Tatbegehung aber der Erfolg, also der Tod, durchaus gewollt wird. Standardbeispiel ist dabei etwa die Ehefrau, die ihren an den Rollstuhl gebundenen Mann verlässt mit der Begründung, sie wolle nicht bei ihm bleiben, weil er ein Krüppel wäre - wenn er sie daraufhin tötet, wird er vermutlich mit einem minder schweren Fall des Totschlags davonkommen können. Meiner Meinung nach ist die entsprechende Strafe bei Affekttötungen mindestens genauso streitig wie die bei Vergewaltigungen - ich finde nicht, dass man jemanden wesentlich besser behandeln sollte, nur weil er seine Emotionen nicht im Griff hat und mal eben jemanden umbringt, der ihn beleidigt hat.
Ansonsten bin ich durchaus deiner Meinung, dass Strafe nicht ausschließlich der Resozialisierung dient (was bei Gefängnisstrafen ja ohnehin fragwürdig ist), sondern auch ebenso der wortwörtlichen Bestrafung des Täters - aber es ist völlig unmöglich, jede Tat mit einer Strafe zu begegnen, die genau denselben Unrechtsgehalt hat... einen Mörder töten, einen Vergewaltiger vergewaltigen usw. Man muss also irgendwo die Grenze setzen und sagen, genau diese konkrete Tat ist soundso viele Jahre Gefängnis wert - und gerade für dieses Ermessen des Gerichts braucht man meiner Meinung nach flexible Strafrahmen, die nicht erst bei zehn Jahren oder wo auch immer beginnen, sondern eben niedriger. Eine Mindeststrafe von zwei, drei oder fünf Jahren (wie eben bei der Vergewaltigung) schließt ja nicht aus, dass der Täter sieben oder zehn Jahre bekommt. Es muss nur angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Fälle auch eine Vielzahl von möglichen Strafen geben, um der jeweiligen Tat gerecht zu werden.