Keine Chance - ich bin Inhaberin des grünlilagestreiften Formulars, das mich autorisiert, mich sowohl über das blaue, das gelbe als auch das rote Formular hinwegzusetzen, dementsprechend benötige ich keine Extragenehmigung für den Gebrauch meiner .
Ja, da bin ich sicher, jedenfalls wenn man den bewilligten Sonderantrag 5cII, der die Gültigkeit des grünlilagestreiften Formulars auch auf dieses Forum ausdehnt, vorweisen kann - so wie ich. Steht das nicht in deinen Unterlagen?
Du musst Ven erst das rosa Formular mit der Erlaubnis zum Einblich in den Vorschriftenordner AB62i schicken. Aus diesem kann er dann den Vordruck 2b in himmelblauer Farbe entnehmen und damit das (wie auch immer farblich gestreifte) Formular * die Farben inzwischen vergessen habe und den smilie, der sich mal kräftig gegen die Stirn haut benutze * zur Einsicht beantragen (oder war es zu Beantragung einsehen?). [f1][ Editiert am: 27-06-2003 14:51 ][/f]
ZitatGepostet von Yavanna Ja, da bin ich sicher, jedenfalls wenn man den bewilligten Sonderantrag 5cII, der die Gültigkeit des grünlilagestreiften Formulars auch auf dieses Forum ausdehnt, vorweisen kann - so wie ich. Steht das nicht in deinen Unterlagen?
Doch ich hab's in meinen Unterlagen gefunden! Der bewilligte Sonderantrag 5cII verleiht dem grünlilagestreiften Formular eine auf 3 Jahre befristete Gültigkeit auch für diese Forum. Für die nächsten 3 Jahre ist es Dir also gestatet, die in diesem Forum zu benutzen, Yavanna.
@ Fili: Warum so kompliziert? Vorschriftenordner AB62i hat doch nur Gültigkeit, wenn man/frau erst 2 Wochen hier im Forum ist.
Kaum gibt es hier mal eine anständige Diskussion über , da bin ich nicht da.
*beleidigt bin*
Dafür hagelt es jetzt gleich . Eine für eine für und eine für Yavanna. Und bekommt auch eine , weil er mal wieder mit seinen Gedanken ganz woanders war.