SWS? Meinst du Wochenstunden? Da hatten wir...4 glaube ich... Naja, wir haben es kurz angeschnitten, aber der Prof meinte: Das werdet ihr erst später brauchen, weil das erst im 2.Semester zum Schwerpunkt wird. Von wegen...
Das mit den SWS habe ich noch nie ganz verstanden. Bei mir stand mal irgendwo, dass 40 SWS auf das Hauptfach zu entfallen sind und 32 SWS auf die Nebenfächer. Ich habe mal einen Dozenten gefragt, was damit gemeint wäre (das wäre ja eine 72 Stunden-Woche ), aber der konnte sich auch keinen Reim drauf machen.
@Anessa Vielleicht im Grundstudium oder nur im Hauptstudium ? Denn dann macht das Sinn: 72 Semesterwochenstunden / 3 sind z.B. 24 SWS 3 Semester lang ...
Ist doch wunderbar. (Bei uns sind das zum Beispiel auch 68 Pflicht-SWS bis zur Zwischenprüfung... )
@Arakano: Tja... schon allein, dass ihr mit einer anderen Hausarbeit anfangt... bei uns ist Strafrecht erst die dritte, die wir schreiben. Und wie gesagt, SWS hatten wir im ersten Semester da 6, im zweiten dafür nur noch 2. (Und ihr habt ja auch in Staatsrecht mit Staatsorganisation angefangen, wir mit Grundrechten. )
Mein Prof dachte, das es strem lustig sei, mir eine zu verpassen, für die es keine Literatur gib Ich soll "doch eine praktische Arbeit machen und Firmen anrufen." Und jetzt ist mein Betreuer auch noch 2 Wochen im Urlaub
Naja, muss ja auch. So im Groben sollte das ja schon aufs Gleiche hinauslaufen. Allerdings sind wir ja die ersten hier mit neuer Studienordnung - keine Ahnung, ihr habt die nicht, oder?
@ rudy: Hast Du es schon mit Internet-Recherche oder dem Schneeball-System versucht (Du suchst Dir ein Buch, das vielleicht nicht haargenau Dein Thema ist, aber wo vielleicht etwas nützliches drin steht und versuchst, anhand dieses Buches, weitere Bücher zu finden, die Themenrelevant sind und Dich so näher an Dein Thema heranführen. Ist nicht so toll, aber ein Behelf ).
Klingt ja nicht besonders motivierend... und da sollst du nun einfach irgendwelche Firmen fragen, was sie von der Sache halten oder wie das bei ihnen ist?
Genau das... Ich hab schon einen Kontakt...hoffentlich kommen noch welche dazu. Ist eben ein blödes Thema.
Oder ich interpretiere irgendwelche Paragraphen... So nach dem Motto: Wenn Raub mit 15 Jahren bestraft wird und Mord schlimmer ist, muss Mord mit mind. 15 Jahren bestraft werden
1. Raub wird nicht mit 15 Jahren bestraft. 2. Mord steht im StGB.
Entschuldigung, konnte mich nicht zurückhalten.
@Yavanna: Naja, uns wurde auch gesagt, daß sich ab unserem Jahrgang einiges ändert. Wir sind z.B. die Ersten, die einen Bachelor-Abschluß machen können, müssen als erste ein Auslandspraktikum oder einen Sprachkurs absolvieren, usw.
Wir sind generell die Ersten, die nach dem neuen Juristenausbildungsgesetz für NRW studieren müssen, das ist erst Mitte letzten Jahres in Kraft getreten. Zum Beispiel müssen wir ab dem fünften Semester, also nach der Zwischenprüfung, einen Schwerpunkt wählen, in dem beim ersten Staatsexamen universitär geprüft wird - keine Ahnung, wie das bei euch ist.