@Gewand: Keine Ahnung, such's dir aus... wie immer du willst.
@rudy: Klar, du darfst. Ich muss morgen mit meiner Hausarbeit anfangen und habe so gar keinen Ansatzpunkt... aber ich glaube, das war's erst mal wieder von meiner Seite mit Heulen.
War das positiv oder negativ mit dem Freibad? Also "noch" oder "nur noch". Ich muss gestehen: Je kälter und schlechter das Wetter wird (jaja, bis auf Gewitter natürlich), desto cooler (im sinne von cooler, nicht kühler) wird (beheiztes) Freibad. Keine ahnung, ist vielleicht anders, wenn man da nicht zum Spaß rumpaddelt.
Dann musst Du Dich eben warm schwimmen . Ne, aber bei dem Wetter hätte ich da wohl auch nicht so viel Lust drauf . Ich schreibe auch an meiner Facharbeit und komme nicht recht weiter damit. Grrr. Und irgendwie haben sich die Vorschriften an den Discos verschärft. Gestern wollte ich mit ein paar Arbeitskollegen in die Disse und die Jüngste hatte ihren Ausweis nicht dabei (naja, sie ist auch erst 17), aber der Türsteher meinte, ohne Ausweis geht gar nichts und unter 18 ist eh kein Eintritt. In meiner Jugend war das noch ganz anders .
Das ist normal. Willst du wissen, woher das kommt? Wenn zivile Kontrolleure da rumgehen und Leute unter 18 finden (nach 0.00), müssen die Betreiber gerade stehen. Daher... kümmern sich viele drum, dass niemand unter 18 reinkommt, da stellt sich das Problem nicht. Wer da unten rausfällt, weil der Ausweis nicht da ist? Persönliches Pech.
Nach allem, was ich bissher mitbekommen habe, kann man die Rausschmeisser bequatschen, wenn man in einer größeren Gruppe da ist und alle über 18 sind und nur einer (eine, dann scheinen sich die Chancen zu erhöhen doch noch reingelassen zu werden) den Ausweis nicht da hat.
Prinzipiell kann ich das verstehen. Die Strafen, die Discos zahlen müssen, wenn sie das kontrollieren verpeilen, sind teilweise echt empfindlich.
@Yavanna: Ich muss meine Hausarbeit am Montag abgeben... mal sehen, wie die bewertet wird. Naja, immerhin bin ich sie dann los.
Zum Thema Ausweiskontrolle in Discos: Erinnert mich an die Story eines Bekannten, der in ner Disco als DJ arbeitet. Da kamen mal kurz vor Mitternacht ein paar Typen und fragten, ob er nicht ein Lied für ihre Bekannte spielen würde und vielleicht einen Gruß dazu, die hätte nämlich ab Zwölf Geburtstag. Natürlich erklärt er sich dazu bereit, fragt nebenbei mal nach, wie alt die Bekannte denn wird. Antwort: "Siebzehn..." Der Gruß war dann in etwa: "Herzlichen Glückwunsch an XY, und viel Spaß noch auf dem Nachhauseweg..."
(Was musstest du denn schreiben?) So weit wäre ich auch schon gerne, ich habe heute morgen erst angefangen (habe aber auch noch gut sechs Wochen Zeit). Ist Strafrecht, was zum Verhältnis von Mord-Totschlag-Tötung auf Verlangen in Kombination mit Täterschaft und Teilnahme. Zwar interessant, aber ich bin immer noch nicht sicher, wie ich den Aufbau am besten angehe.
@Disko: Naja... finde ich schon okay, dass man bis 18 nur beschränkt reinkommt. Wobei mich das nicht so sehr interessiert, erstens bin ich über 18 und zweitens sehen mich die allermeisten Diskos sowieso nie von innen.
Ich könnte auch Staatsrecht schreiben, da wäre das Thema die Geschichte mit dem Frankfurt-Fall (das mit dem Hobbypiloten, der über der Stadt kreist und wo der Verteidigungsminister die Anordnung zum Abschuss als ultima ratio gibt), aber ich würde lieber Strafrecht schreiben, nur ist die dummerweise schwieriger und es hängt schon bei der Gliederung.
(Jo, so in die Richtung. Schwerpunkt ist natürlich, ob sowas zum Schutzbereich von Art. 4 gehört, inwieweit dieser einzuschränken ist, usw. usf. )
Naja, diese ist schon auch ziemlich unangenehm. Ist eben irgendwie ein arg umstrittenes Thema, und zu Recht. Naja, Strafrecht und Zivilrecht habe ich, also blieb mir bei der Auswahl der Semesterferienshausarbeit eben nur Staatsrecht...
(Stimmt ja, ihr hattet Grundrechte ja erst im zweiten Semester...)
Naja, wenn es einfach und unumstritten wäre, würde man ja keine Hausarbeit daraus machen... Du weißt nicht zufällig, ob man erst Totschlag in Mittäterschaft prüfen kann und dann im Rahmen einer Tatbestandsverschiebung nach § 28 II für den einen Täter eine Tötung auf Verlangen daraus machen kann?
Naja... schon in den Lehrbüchern stehen mittlerweile Dinge wie "... ist umstritten, da der Gesetzgeber auch in der laufenden Legislaturperiode offenbar nicht für nötig hält..."
Naja, aber angesichts der Tatsache, dass die guten Leute es einfach nicht hinbekommen, ein Problem, das schon seit Ewigkeiten besteht, einfach mal durch eine kleine Umformulierung aus der Welt zu schaffen...