Der Fall mit dem Einbrecher ist echt nicht aus der Luft gegriffen, ich habe letztens noch einen (realen) Fall gelesen, wo ein Einbrecher Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung verlangt hatte, weil er in ein Haus eingestiegen war, dessen Eigentümer in Urlaub waren, und dort in einen Raum gegangen war, dessen Tür zugefallen ist - das Schloss der Tür war kaputt und deshalb ging sie nicht wieder auf, er kam nicht mehr raus... und seine Begründung für die Klage war, die Bewohner hätten das Schloss reparieren müssen, weil ja die Möglichkeit bestand, dass ein Einbrecher wie er sich darin einsperren könnte.
Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber schon allein die Tatsache, dass das tatsächlich bis vor ein Gericht gekommen ist... so abwegig ist das also gar nicht.