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Das bekannte und beliebte Auktionshaus eBay war am Samstagmorgen nicht in der Form zu erreichen, wie es alle kennen. eBay wurde nämlich zum Opfer einer Domain-Entführung...
3...2...1 - meins!
Die Domain eBay.de hat am Samstag morgen auf einen anderen Server gezeigt, auf dem nur die Startseite von eBay zu sehen war. Alle anderen Seiten haben anscheinend nicht funktioniert. Laut einer Whois-Abfrage bei der DENIC ist auch als Eigner der Domain nicht mehr eBay, sondern eine Privatperson eingetragen gewesen. Ob diese tatsächlich existiert, ist noch unbekannt.
Woran lag's?
Infolgedessen sind alle Besucher von eBay.de auf der falschen eBay-Startseite gelandet, die von einem Server des Hosters intergenia beherbergt worden ist. Ein vermeintlicher "Kunde" hat wohl versucht sich die Domains amazon.de sowie eBay.de zu schnappen. Da diese Domains bereits registriert gewesen sind, ist automatisch je ein KK-Antrag (Antrag auf Übertragung einer Domain) gestellt worden, den Amazon richtigerweise abgewiesen hat. Das System von eBay hingegen hat dem KK-Antrag, warum auch immer, zugestimmt - und somit das Schicksal der eigenen Domain besiegelt.
Problem beseitigt
onlinekosten.de hat bei eBay-Pressesprecherin Maike Fuest nachgehakt: "Derzeit ist es das Wichtigste die Probleme zu beseitigen. Unsere Techniker arbeiten mit Hochdruck." Weiter führte sie aus, dass sie aktuell noch keine weiteren Informationen geben könne, wann das Problem wieder behoben sein wird.
Zwar ist der "Fehler" sofort nach Bekanntgabe durch intergenia behoben worden, auch eBay ist wieder rechtmäßiger Inhaber der Domain, doch für einige Surfer könnte es noch eine Weile dauern, bis das Auktionshaus wieder erreichbar ist. Noch haben nämlich offensichtlich nicht alle Provider ihre Nameserver-Einträge zu eBay.de aktualisiert. Über ebay.com/de kommt man aber nach wie vor auf das deutsche Portal des Auktionshauses.
Update
Vonseiten eBay ist onlinekosten.de soeben ein weiteres Statement zur Ursache der Probleme am heutigen Morgen eingegangen, das wie folgt lautet:
"DENIC, die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains mit .DE, hat vor kurzem eine nicht berechtigte Anfrage erhalten, die Domain www.ebay.de auf einen anderen Inhaber zu übertragen und die Website auf einen anderen Server umzuleiten.
Gestern abend wurde die Domain www.ebay.de ohne Zustimmung von eBay auf einen anderen Inhaber übertragen. Dies führte dazu, dass ein Teil der eBay-Nutzer die Website nicht erreichen konnte. DENIC hat die nicht berechtigte Übertragung korrigiert, und wir gehen davon aus, dass jegliche noch vorhandenen Probleme, die eBay Website zu erreichen, in den nächsten Stunden behoben sein werden."
Das eBay-System selbst sei zu keiner Zeit beeinträchtigt und NutzerDaten seien nicht gefährdet gewesen, betonte Pressesprecherin Daphne Rauch. eBay untersuche derzeit die Hintergründe der unberechtigten Domainübertragung.
Öfter mal was neues. Zumindest von einer Domainentführung hatte ich bis dato noch nie gehört. Auf jeden Fall wird es immer spannender im World Wide Web.
Kurios war auch damals das Problem mit einer Familie, die sich bei Ebay spottbillig (glaube es waren 2,50 EUR) einen Bau eines Fertighauses ersteigert hatte. Der Verkäufer hatte wohl vergessen ein Mindestgebot festzulegen (oder um Geld zu sparen. Jedenfalls hatte er dagegen Anklage erhoben. Was daraus wurde weiß ich jetzt leider auch nicht
... das ganze ist eh noch viel komplizierter, das wird die gerichte noch ein wenig beschäftigen, da viele kunden (verkäufer) nun klagen werden/könnten, dass ihr Zeug viel billiger verkauft wurde als es eigentlich hätte sein können... vermutlich hat das nicht viel Chance, wenn ebay nicht doof ist (weiss ich grad nicht) wird so ein Fehler in den AGB abgefangen, doch... leute werdens dennoch probieren...
Klar. Das ist genauso wie bei den Personen- bzw. Sachschäden. Firmen müssen darüber aufklären das man seine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen kann usw.
... und auf Milupa-Fläschchen schreiben (direkt auf die Flasche, nicht nur in die Gebrauchsanweisung), dass Kinder bei regelmäßiger Fütterung mit zuckerhaltigem Kindertee mit dieser Flasche Zahnschädigungen und Karies davontragen können. Das ist immer noch eins meiner persönlichen Highlights.
Hmmm, durch ebay kann man jedenfalls definitiv Stress haben...
Meine Schwester hat sich da was bestellt, das ist falsch geliefert worden und sie sollte es zum Umtausch wieder zurückschicken, seitdem hat weder jemand auf mails geantwortet noch ist das Bestellte bei uns angekommen...
Naja jetzt weiß sie nicht so richtig was sie machen soll, weil sie keine Ahnung von der Rechtslage hat, will aber mit einer Anzeige drohen, mal sehen was da noch passiert...
Ich halte ja nicht allzu viel von e-bay... naja hin und wieder kann man da mal ein Schnäppchen machen, aber größtenteil ist das doch nur bunte Aufmachung...
@Yavanna Hat das nicht aber auch damit zu tun, dass die Flasche eben die ganze Zeit im Mund bleibt und damit die Gefahr noch viel größer wird? Irgendwie so hatte ich das immer verstanden...
@Karadras: Ja, das auch... die Formulierung muss nach dem Urteil irgendwie in die Richtung von "Dauernuckeln an dieser Flasche in Kombination mit zuckerhaltigen Getränken..." Was ich nett finde, ist eher die Begründung dafür, warum es nicht reicht, wenn das in der Gebrauchsanweisung steht... die lautet, dass erfahrene Mütter die Gebrauchsanweisung ja sowieso nicht mehr lesen würden. Das finde ich interessant... meiner Meinung nach müsste auch jede erfahrene Mutter über die Karies-Gefahr informiert sein.
eine erfahrene Mutter weiss das, wenn sie es nicht tut, sollte sie die gebrauchsanweisung lesen... sie ist dann keine. aber... naja... das ist echt mal wieder ein fall von "der staat *kann* die bürger einfach nicht vor jeder eigenen dummheit bewahren"...
Naja, das ist wie mit dem schon erwähnten Hamster-in-Mikrowelle oder dem "Achtung, bei Betrieb heiße Oberflächen" beim Herd... lässt sich halt nichts dran ändern, dass es immer Idioten gibt.
ZitatGepostet von Chedala vermutlich hat das nicht viel Chance, wenn ebay nicht doof ist (weiss ich grad nicht) wird so ein Fehler in den AGB abgefangen, doch... leute werdens dennoch probieren...
AGB sind auch recht stark begrenzt in ihren Möglichkeiten, könnte also durchaus sein, daß diese Klagen durchkommen.
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS, an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.
Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:
a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $ Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war.
b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte.
c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000 $ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl- Versicherung des Hauseigentümers.
4. Platz Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.
lest weiter für die ersten 3 Nominierten des nach dem Darwin Award schönsten Preises der Welt:
3. Platz Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.
2. Platz Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
Platz 1 (einstimmig) Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmoblis einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.