Vielleicht könnt Ihr mir mal helfen. Ich brauche für meine Politik- und Staatskunde-Prüfung ein paar gute und aussagekräftige Argumente! Es geht um das Parteien-Verbot (nach Art. 21 GG i.V.m. dem Grundrechtskatalog des GG), bzw. eigentlich um das Verbot der NPD! Pro und Contra. Für Pro fallen mir ja ein Haufen ein, aber Gegen das Verbot? Da stehe ich ein wenig auf dem Trockenen. Es wäre nett, wenn Ihr mir da ein wenig auf die Sprünge helfen könnten. Dankeschön!!!
Soweit ich weiß, sind sie nach außen hin in keinster Weise verfassungfeindlich oder staatsfeindlich. Aber grad dies ist ja ein Grund für ein Parteienverbot. Solange sie sich als "demokratische" Partei geben, müssen sie akzeptiert werden, egal wie radikal oder nationalistisch ihre Ideen sind.
Willst Du Argumente gegen ein Verbot, die mit dem GG zusammenhängen?
Was mir spontan einfällt: Die NPD ist so unterwandert (wie jeden Tag in den Nachrichten zu hören ist), dass es keinen Sinn macht, sie zu verbieten, da man sowieso alles über sie weiss. Man gibt diesen Idioten nun die Chance sich neu zu gruppieren und bis der Verfassungsschutz wieder Leute eingeschleusst hat, dass dauert...
Und was Schilly und Co. verbockt haben: Dadurch, dass Informaten als Zeugen gegen die NPD aussagen und verfassungsfeindliche Aussagen zu Protokoll geben, die sie selbst geäussert haben (als Informaten des Verf.schutzes), kann das BVerfG IMO kaum ein Verbot verhängen , denn das ist ja quasi eine Anstiftung zur Straftat
Parteienverbot ist eine arg heikle Sache. In vielen Ländern ist das noch nicht mal vorgesehen, dass es sowas geben kann. Denn die Parteien sind immerhin diejenigen, die die Politik machen. Was ist die Grenze zwischen "die sind böse" udn "wir schaffen und was unbequemes vom Hals". Das Thema darf in der Brisanz und was dahinter steckt nich tunterschätzt werden. Schliesslich hat Hitler sich seine Macht letzendlich auch über Parteienverbote gesichert und das System ausgehebelt.
Ein Überdenken, was denn alles so mit einem "Parteienverbot" erreicht wird und was überhaupt dahinter steckt, sollte mal von jedem gemacht werden, denn dann kann man auch den ganzen Heckmeck um den NPD Kram verstehen. Das ist das heiklste, was eine Demokratie machen kann. Eine Institution, die POLITISCH! eine interessengruppe vertritt zu verbieten....wahrlich, ein grosser Schritt!
@Rudy Das mit den v-leuten muss man sich anders sagen, um zu verstehen, was das genaue Problem ist Du willst eine Partei verbieten und die "Zeugen" sind Leute die für dich arbeiten (also kann man nicht davon ausgehen, dass die die ganze Wahrheit sagen) und die auf deiner GEHALTSLISTE stehen! Das ist Zweifelhaft hoch drei. Da hat wer wirklich was mächtig verbockt!
Ja, dass stimmt auch... Was ich aber meine ist: Man will die NPD verbieten, aufgrund von Reden/Aussagen, die V-Leute im Namen der NPD gemacht haben (z.B. auf einem Parteitag). Das ist IMO das Gleiche, wie wenn ein verdeckter Ermittler der Polizei einen Verbecher anstiftet, ein Verbechen zu begehen.
Ja, nur haben solche Sachen eher weniger was mit dem Grundrechten zu tun. Ich meinte eher so was wie: Verbot einer Partei - Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist aber sowieso eingeschränkt, da eine Meinung, die gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Völkerverständigung verstößt, sowieso verboten ist. Ist das dann ein Eingriff in die Meinungsfreiheit des einzelnen?
[f1]Und über so ein Zeug machen die eine Prüfung. Und warum? Weil die Themen kurz nach dem 11.09. erstellt worden sind. [/f]
Achso... Näheres regelt doch Art 21 II GG... Wieso willst Du jetzt noch mit anderen Artikeln des GG kommen?
Aber gehen wir sie mal durch Art 1:immer die letzte Hilfe... Art 2: Kannst mit Absatz I argumentieren (IMO), obwohl wieder dieses "verfasungsmässig" drin vorkommt... Art 9: I+II, aber wieder Verfasungsmässigkeit
Im Endeffekt läuft es immer uaf diese Verfassungmässigkeit hinaus, da kann man jedem Artikel kommen...solange sie verfasungsmässig okay sind, gibt es kein Verbot; falls sie es sind, werden sie verboten.
@Aditú: Ich hatte ja auch "Öfentliches Recht" im Grundstudium und habe mir die Unterlagen noch mal durchgesehen. Falls Du wirklich mit dem GG argumnetieren willst, kannst Du ja folgendes machen:
Eine Partei ist verfassungswidrig, wenn sie a) wenn ihre Ziele verfassungsfeindlich sind b) wenn das Verhalten ihrer Mitglieder verfassungsfeindlich ist Verfassungsfeindlich ist danach, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder zu beseitigen suchen oder den Bestand der BRD gefährten.
Dann kannst Du ja auf jeden Punkt eingehen... z.B. Die NPD ist verfassungsfeindlich, da sie gegen Ausländer hetzt, da dies die freiheitlich Ordung gefährtet ( die Würde des Menschen ist unantastbar. Die NPD ist nicht verfassungsfeindlich,d a sie an den Wahlen teilnimmt und damit die demokratische Grundordnung respektiert.
In den 50er oder 60er ist mal eine kommunistische Partei verboten worden, es wäre sicherlich auch interessant, wie damals das BVerfG geurteilt hat.
Es wurden zwei Parteien verboten Einmal die KDP (kommunistische Partei Deutschlands) und dann noch mal die DAP (das NS davor hatte man irgendwie bei der Gründung in der BRD vergessen) Ich denke, das eine war 54 (56?) und das andere Anfang der 60er (alles ohne Gewähr, bis auf dass es erst 2 verbote gab und die KPD dabei ist)
Aber nun ist noch ein fünfter V-Mann aufgetaucht, das heisst wohl: Alles neu oder gar nicht
@rudy: Von mit dem GG argumentieren WOLLEN kann gar keine Rede sein. Ich muß!!! So lautet die Aufgabenstellung. Wir sollen Pro und Contra des Parteien-Verbots aufzählen und uns dabei auf die Menschenrechte beziehen.
Genau darum geht es ja auch bei der Entscheidung des BVerfG, weswegen die sich so schwer tun dabei.