Das bedeutet also, dass der Verkäufer auf keinen Fall angeben muss, wieviel sein angebotenes Produkt tatsächlich kosten würde, kaufte man es im Laden? Wieso sollte er das auch tun? Es gibt immerhin genügend Käufer, die zu blöd sind, das Ganze nachzurechnen, und somit einen überteuerten Preis bieten. Wenn sie sich nicht informieren, sind doch alleine sie schuld und keinesfalls der Verkäufer.
(Oder basiert das auf ähnlichen Fällen wie auf denen von Rauchern, die die Zigarettenindustrie verklagen, weil sie plötzlich Lungenkrebs haben? )
And in the dead of a moonless night As your path turns into the black You become one with the darkness And in the dead of a moonless night Who knows if you are brothers Or if you will turn against each other
Äh, nein - es geht um den Grundpreis. Pro 100 g, pro 1 kg und so. Diesen Grundpreis muss man häufig angeben (das siehst du ganz oft in Läden und so), und der Witz an der Sache ist, dass offenbar irgendjemand geklagt hatte, weil Ebay-Verkäufer, die den Preis ja gar nicht selbst festsetzen und folglich auch keine Ahnung haben, wieviel denn der Grundpreis wohl sein könnte, selbigen nicht offengelegt hatten.
____________________
Dá fhada an oíche tagann an camhaoir - However long the night, the dawn will come
And in the dead of a moonless night As your path turns into the black You become one with the darkness And in the dead of a moonless night Who knows if you are brothers Or if you will turn against each other
Wer noch mehr lachen möchte, lese sich die 4-seitige Urteilsbegründung durch.
Der Kläger betreibt (laut eigener Aussage) einen Online-Handel mit Wurstwaren. Allerdings kann man auf der Seite wohl nur die Wurstwaren sehen. Wenn man etwas kaufen möchte, muß man eine Anfrage per Telefon oder eMail stellen.
:couple:
[f1]Magie ist die Kunst, Veränderung durch einen Willensakt zu schaffen. Aleister Crowley
So selten, wie man vernünftigerweise meinen sollte, scheint das gar nicht zu sein... ich habe das auch bei Seiten, die CDs verkaufen, schon ein paarmal gesehen, dass man erst umständlich über Email in Kontakt mit den Verkäufern treten muss, ehe man endlich kaufen kann.
Über eine fast noch intelligentere Seite bin ich letztens gestolpert, als ich nach einem Fährunternehmen gesucht habe, dass bestimmte irische Inselchen bedient... da gab es wunderbare Möglichkeiten, direkt online zu buchen, einschließlich detailliertester Fährverbindungen und allem drum und dran... nur die Preise waren weder irgendwo auf der Seite noch in dem Formular "Ich möchte jetzt fest buchen" angegeben.
____________________
Dá fhada an oíche tagann an camhaoir - However long the night, the dawn will come
Die Angabe des Grundpreises dient der besseren Vergleichbarkeit von Preisen durch den Verbraucher. Häufig ist es ja so, dass man im Laden vor zwei Packungen mit einem ähnlichen Was-auch-immer verschiedener Hersteller steht - die eine Packung kostet nun beispielsweise 2,99 € und enthält 250 g des betreffenden Etwas, die andere kostet nur 1,99 €, enthält dafür aber auch nur 200 g. Normalerweise müsste der Verbraucher jetzt, wenn er wissen will, was von beidem denn nun das günstigere Angebot ist, anfangen zu rechnen - da aber bekanntermaßen viele Leute mit Dingen wie Dreisatzrechnung völlig überfordert sind (und auch denen, die es können, nicht zugemutet werden soll, stundenlang im Laden zu stehen und zu rechnen), besteht bei uns seit ein paar Jahren in vielen Fällen die Pflicht, neben dem Endpreis (also den 2,99 € für die 250 g) auch den Grundpreis anzugeben, also den umgerechneten Preis auf eine bestimmte grundlegende Mengeneinheit (in diesem Fall also etwa sinnvollerweise den Preis für 100 g).
Wenn nun Leute dieser Pflicht aber nicht nachkommen, ist dieser Verstoß nicht nur ein verbraucherrechtliches, sondern damit auch gleichzeitig ein wettbewerbsrechtliches Problem.
____________________
Dá fhada an oíche tagann an camhaoir - However long the night, the dawn will come
Ganz einfach: Wenn Du also z.B. die Wahl zwischen einer Packung Nudeln von 287 g zu 3,45 EUR und einer Packung von 349 g zu 4,05 EUR hast, dann soll Dir der Grundpreis von 1,20 EUR/100g bzw. 1,16 EUR/100g vergleichen helfen.
:couple:
[f1]Magie ist die Kunst, Veränderung durch einen Willensakt zu schaffen. Aleister Crowley
Da denk ich mir doch, dass das Verbieten von dieser Grundpreisangabe dazu führen würde, dass viele Leute ihre angestaubten Kopfrechenkünste aufpolieren würden...
Take my Advice - return to the past you came from. The future isn´t what it used to be. - G´Kar
Wohl kaum - wir haben diese Regelung ja auch erst seit einigen Jahren, und die wenigsten Leute dürften vorher immer ausgerechnet haben, welches Angebot nun wirklich das günstigste ist... da hat man dann im Zweifel eben einfach das gekauft, was einem auf den ersten Blick günstiger erschienen ist oder was einen sonst mehr angesprochen hat.
Und verbieten wird das sicher niemand so schnell... wir sind ja gerade glücklich, dass wir die Regelung endlich haben.
(Habt ihr so eine Pflicht zur Grundpreisangabe eigentlich nicht?)
____________________
Dá fhada an oíche tagann an camhaoir - However long the night, the dawn will come
Ich war vor einigen Jahren in den Niederlanden und hatte das dort auf den Regalen gesehen und dachte mir "Das müssten wir auch zu Hause haben". Ist eigentlich sehr, sehr sinnvoll. Ich möchte jedenfalls nicht immer für jeden Joghurt rechnen, was das nun im Vergleich zu den anderen wert ist.
Vor allem ist das auch ein Vorteil für manche Produkte, da ich rein subjektiv vermutet hätte, dass der Müller-Joghurt deutlich teurer als der billige ist. Der Grundpreis sagt mir nun aber, dass die beiden wirklich vergleichbar sind, so dass ich auch eher ab und zu dem greife, den ich rein subjektiv abgelehnt hätte. Praktisch finde ich auch, dass man daran sehen kann, um wieviel der teurere (und zugegebenermaßen wirklich bessere) Schinken nun wirklich teurer ist.