@Arakano: Tja... meine ist eine halbe Seite zu kurz, ich hätte zwar noch Sachen, die ich mit dazunehmen könnte, aber nichts, was nur eine halbe Seite bräuchte, daher kann ich das nicht machen, ohne dass es wieder zu lang wird...
Ich habe als Maximal-Angabe 15 Seiten, alles, was darüber hinausgeht, wird rigoros weggestrichen und die Arbeit nachher mit "Ergebnis fehlt" oder Ähnlichem kommentiert. Unter 15 Seiten geht zwar, aber man will ja seine Möglichkeiten ausschöpfen.
Also eine halbe Seite zu kurz was die Yavanna-Vorgaben angeht ud alls über diese halbe Seite ist gegen die Prof.-Vorgaben ... und im Zweifel gelten die Prof.-Vorgaben.
@Yavanna: Ja, ich hatte erst auch gedacht, daß meine zu kurz wird. Ist irgendwie unvorteilhaft. Wenn du die Seitenzahl voll ausnutzt und deine Arbeit an einigen Stellen zu knapp ist, dann wirkt das so als hättest du kürzen müssen. Wenn du allerdings noch ne halbe Seite über hast...
Übrigens, wir mussten 20 Seiten schreiben! Skandal!
Ich hätte gerne 20 Seiten gehabt, dann hätte ich ein, zwei Punkte noch im Detail ausführen können. Im Übrigen schreibt ihr ja auch Strafrecht, da ist das Gutachten im Allgemeinen sowieso umfangreicher als bei BGB.