Wir haben es heute einfach mal gemacht. Und nach der Reaktion der Polizisten waren wir auch nicht zu 'meldewütig'. (Ich werde alt ... sowohl Polizist als auch Polizistin waren jünger als ich, OK, die Dame vielleicht nicht. :elch
Hm naja wie gesagt, da müsste man direkt mal im passenden Gesetzestext nachschlagen, wer weiß? Prinzipiell bin ich froh, wenn ich nix mit der Polizei zu tun habe, egal ob als Zeuge oder Angeklagter
"...Life sucks and then you die... then you un-die and die again..."
@ Venarin: Okay... ich war jetzt erstmal echt verwirrt, weil ich ebenso verzweifelt wie vergeblich nach irgendeiner Form von Zusammenhang zwischen deiner Frage und eurem IceWars-Spielchen gesucht habe.
Also... die entsprechende "Melde"pflicht nach § 142 StGB trifft keine Außenstehenden, sondern nur Unfallbeteiligte, wobei hierunter jeder fällt, bei dem die Möglichkeit besteht, dass er beteiligt gewesen sein könnte. Wenn es sich bei dem Zeugen in deinem Einparkfall also nur um jemanden handelt, der zufällig vorbeigekommen ist und das Ganze beobachtet hat, besteht für ihn keine Pflicht, irgendetwas zu melden, zu warten oder sonst etwas zu tun (anders wäre es höchstens, wenn er etwa durch wildes, unkoordiniertes Herumspringen um den Einparkenden möglicherweise den Unfall mitverursacht haben könnte).
Halbwegs nette Menschen dürften so etwas aber trotzdem immer melden, auch wenn sie keine (rechtliche) Pflicht dazu trifft.
Kleine Randbemerkung: Entgegen der landläufigen Meinung reicht das Hinterlassen der Daten auf einem Zettel hinterm Scheibenwischer übrigens nicht aus, um einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu entgehen.
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Dá fhada an oíche tagann an camhaoir - However long the night, the dawn will come
ZitatGepostet von Yavanna Kleine Randbemerkung: Entgegen der landläufigen Meinung reicht das Hinterlassen der Daten auf einem Zettel hinterm Scheibenwischer übrigens nicht aus, um einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu entgehen.
Nicht? Was soll man denn da machen?
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So weit ich weiß muss man 30 min (?) am Unfallort warten und dann darf so seine Daten hinterlassen.
Wir waren uns heute nicht sicher, legen wir nur dem geschädigten Auto einen Zettel mit dem Kennzeichen des 'Täters' und unserer Tele.-Nummer hinter den Scheibenwischer oder rufen gleich die Polizei. Naja, denn haben wir uns für letztes entschieden.
(Wobei wir das wohl nicht gemacht hätten, wäre das beschädigte Auto ein 12 Jahre alter Polo mit schon kleinen Macken gewesen ... aber in diesem Fall war das ein Neuwagen ...)
ZitatGepostet von Viconias Seriso Nicht? Was soll man denn da machen?
In diesem konkreten Fall: die Polizei rufen.
Generell hast du die Pflicht, noch am Unfallort bestimmte Feststellungen (insbes. Personalien und Fahrzeugdaten) zu ermöglichen - bei einem normalen Unfall im Straßenverkehr musst du dafür nicht unbedingt die Polizei rufen, sondern kannst dem Geschädigten oder den anderen Unfallbeteiligten besagte Daten auch so in die Hand drücken, aber bei solchen Einparkfällen bist du ja üblicherweise der einzige am Unfallort Anwesende, so dass diese Möglichkeit flachfällt.
In diesem Fall kannst du aber nun nicht einfach ein Zettelchen hinter den Scheibenwischer stecken und verschwinden, sondern musst eine "angemessene Zeit" (das müssen nicht unbedingt 30 Minuten sein, sondern das bestimmt sich nach den Umständen) am Unfallort warten, ob nicht der Geschädigte zurückkommt, und darfst dich erst nach Ablauf dieser Zeit entfernen - aber auch dann musst du besagte Feststellungen unverzüglich (!) nachträglich ermöglichen, was, da du den Geschädigten in der Regel ja nicht kennst, sinnvollerweise durch zeitnahes Benachrichtigen der Polizei geschieht. Ein Zettel am Auto genügt auch nach Ablauf der Wartezeit nicht, was im Grunde ja auch durchaus richtig so ist... das Ding kann schließlich wegfliegen, nass werden, geklaut werden und so weiter.
Merke also: Ein Zettel allein reicht nicht aus, nicht einmal dann, wenn man die erforderliche Zeit gewartet hat... dass so etwas reicht, ist ein böser, aber leider noch immer sehr weit verbreiteter Irrtum.
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Angemessene Zeit... allein so ein schöner Begriff, der von jedem anders ausgelegt werden kann... naja was sagt uns das? am besten gar keinen unfall bauen
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Das ist sowieso immer am günstigsten... Und was die angemessene Zeit betrifft: Da du ja sowieso selbst nach Ablauf dieser Zeit die Polizei informieren musst, kannst du das im Zweifel im Handy-Zeitalter ja besser gleich tun.
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Vor dem Supermarkt würde ich vielleicht 15 Minuten als angemessene Zeit werten... ansonsten... zwei Stunden auf dem Kinoparkplatz zu warten, nur damit doch keiner kommt, würde wohl niemand verlangen.
Ich würde mal fast behaupten, dass gerade auf einem Supermarktparkplatz die "angemessene Zeit" länger ist, weil man sich da fast sicher sein kann, dass der Autobesitzer tatsächlich nur einkauft und zeitnah zurückkommt... aber letztendlich nützt es dir wie immer wenig, was du selbst als angemessen empfindest, wenn der Richter das anders sieht, und wie gesagt: Die Polizei rufen muss man ja sowieso, das kann man ebensogut auch direkt machen.
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Morgen. Es muss irgendwie ein Gesetz geben, dass es den ganzen Tag schönes Wetter sein kann, aber ausgerechnet dann für eine halbe Stunde regnet, wenn man mit dem Fahrrad los muss.
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Den blauen Himmel kannst du gerne gen Osten schicken, hier ist alles grau in grau und ich bin am Überlegen, ob ich wirklich zum Bäcker laufen mag, um Brötchen zu kaufen.
Naja, erst mal Duschen, vielleicht sieht es dann ja schon anders aus.
Wenn ich nochmal zu diesem Einpark-Krimi zurückkommen darf (schließlich kriegt man kompetente Infos zu solchen Themen ja auch nicht so einfach): Würde es auch ausreichen, sofort die Pol zu rufen bzw. zur nächsten Polizeiinspektion zu fahren und dort seine Daten zu hinterlassen? Muss man bei ersterer Variante Blaulichtsteuer zahlen?
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